Olpe Weierhohl

\“Der III. Weg\“ zieht Gedenkveranstaltung am Ehrenmal durch

Polizei Olpe ermittelt wegen \“Schmierereien\“, Sachbeschädigung und Beleidigung gegen Politiker aus dem Kreis Olpe

Es war eine von den Veranstaltungen, die Olpe am liebsten nicht gesehen hätte. Am Sonntagabend, dem 28. März veranstaltete die rechtsradikale Partei \“Der III. Weg\“ anlässlich der Bombardierung Olpes am 28. März 1945 eine Gedenkveranstaltung am Ehrenmal im Weierhohl. Im Vorfeld hatte die Stadt Olpe alles unternommen, das durch eine entsprechende Satzung zu verhindern.

Doch das Oberverwaltungsgericht Münster machte der Kreisstadt einen Strich durch die Rechnung. Die Satzung, wonach \“am Ehrenmal Kranzniederlegungen und vergleichbare Handlungen ausschließlich im Beisein des Bürgermeisters oder durch ihn selbst erfolgen dürften\“, wurde ebenso durch das OVG Münster am Freitagabend in einer Eilentscheidung kassiert wie die Formulierung, wonach \“Versammlungen politischer Parteien oder politischer Gruppierungen am Ehrenmal unzulässig seien\“. Bei dem Platz, so die Richter, handele es sich um einen öffentlichen Platz, der von jedermann frei zugänglich sei. Und da dürfe jeder selber entscheiden, wo er sein Versammlungsrecht ausübe.

Es kam also, wie es kommen musste. Der III. Weg zog seine bekannte Show ab, nur diesmal mit Kranzniederlegung unter Fackelschein am Olper Ehrenmal. Beobachtet von zahlreichen Polizisten und zwischenrufenden Bürgern.

Auf völliges Unverständnis stieß jedoch die Anweisung der Polizei, von mehreren politischen Gegnern im Vorfeld auf den Weg unterhalb des Ehrenmals aufgesprühte Sprüche mit Sand zu überstreuen. Die Polizei, so bestätigte Sprecher Michael Klein auf Nachfrage, habe in den Formulierungen Provokationen erkannt, die zu einer Eskalation hätten beitragen können. Zudem seien manche Inhalte auch strafbar gewesen. Warum für das Abstreuen jedoch die Feuerwehr mobilisiert wurde, und die ohnehin nur umherstehende Hundertschaft der Polizei nicht mit ein bisschen Wasser aus der nahegelegenen Olpe die Schrift entfernt hat, erschließt sich dem Beobachter nicht. Jedenfalls steht fest, dass im Vorfeld die Polizei beim Aufsprühen keine Probleme hatte und dies geschehen ließ. Überraschend ist jedoch nun die Ankündigung der Polizei, wegen der \“Schmierereien\“ auf der Treppe und auf dem Weg zu ermitteln. Hat da etwa der Bürgermeister der Stadt Olpe gegen Gegner des III. Weges eine Anzeige auf den Weg gebracht?

Update 30.03.2021: Die Stadt Olpe hat auf Nachfrage erklärt, dass seitens der Stadt Olpe bisher bei der Polizei Olpe kein Strafantrag gestellt wurde – dies könne je nach polizeilichem Ermittlungsergebnis aber nachgeholt werden.

Die Polizei Olpe bestätigte auf Nachfrage, dass derzeit wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz ermittelt werde – und zwar gegen die Personen, die die angeblichen \“Schmierereien\“ mit Sprühkreide auf dem Weg und der Treppe aufgebracht haben.

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Beleidigend sollten u.a. die Formulierungen \“FCK III Weg\“ (im Foto links) bzw. \“FCK NAZ\“ sein. Weil Polizeibeamte vor Ort neben der Beleidigung auch gleich eine mögliche Eskalation befürchteten, ließen sie sämtliche Formulierungen mit Sand überstreuen. Dass dürfte wohl ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit gewesen sein. Denn das Bundesverfassungsbericht hat mit Beschluss vom 26.02.2015 (AZ 1 BvR 1036/14) festgestellt, dass \“der Aufdruck „FCK CPS“ nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos ist, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Es handelt sich um eine Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Die strafrechtliche Verurteilung der Beschwerdeführerin greift in dieses Grundrecht ein.\“ In dem Olper Fall muss man die Buchstaben \“CPS\“ durch \“III Weg\“ ersetzen, und die Zulässigkeit der freien Meinungsäußerung ist zu erkennen.

Video/Foto: Berthold Stamm (www.bilderdienst.de)

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